In einer Pressemitteilung informiert die Schulministerin über den Schulbetrieb nach den Osterferien:
"Ab dem kommenden Montag werden alle Schulen...zunächst für eine Woche im Distanzunterricht starten... Ausgenommen bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I...
Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben.
Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können... Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen."
Eine Notbetreuung für die Klassen fünf und sechs ist in der kommenden Woche möglich. Das Formular "Anmeldung zur Betreuung" finden Sie hier.
Diese Regelung zum Schulbetrieb gilt bis zum 23.04.2021.