Corona-Infos

Kurz vor den Herbstferien schrieb das Ministerium für Schule und Bildung die Schulen in NRW an, um "frühzeitig über mögliche neue Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den aktuell diskutierten Energiesparmaßnahmen in Schulen zu informieren" und bat darum, die Briefe in geeigneter Form allen schulischen Beteiligten zugänglich zu machen. In Anhang finden Sie die Briefe im PDF-Format.

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
"ab Montag, 31. Mai 2021, kehren grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter. Für die Unterrichtstage nach Pfingsten, also vom 26. bis 28. Mai 2021, gelten noch die bisherigen Regelungen der Coronabetreuungsverordnung fort."
Die Aufteilung der Schülerinnen und Schüler in E- und G-Kurse und der Wahlpflichtunterricht sind wieder in gemischten Gruppen möglich.
Beibehalten werden die "zweimal pro Woche stattfindenden verpflichtenden Tests in den Schulen sowie die Beachtung der Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen" (Schulmail vom 19.05.2021).

Kurzfristig teilte uns der Krisenstab des Kreises Siegen-Wittgenstein heute Mittag folgendes mit:
"für den Kreis Siegen-Wittgenstein wird ab dem 25.03.2021 eine Allgemeinverfügung des Landrates des Kreises Siegen-Wittgenstein zur Anordnung zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gelten.
Für Donnerstag, 25.03.2021 und Freitag, 26.03.2021, wird für alle Schulen der Sekundarstufen I und II im Kreis Siegen-Wittgenstein der Präsenzunterricht untersagt. Ausgenommen sind hierbei lediglich die Abschlussklassen sowie die Qualifizierungsstufen der Sekundarstufen, damit sich die Schüler*innen im gewohnten Rahmen auf die Abschlussprüfungen vorbereiten können. Für Schüler*innen bis Klassenstufe 6, deren Betreuung kurzfristig nicht sichergestellt werden kann, soll eine Notbetreuung angeboten werden." Bitte melden Sie sich bei Bedarf im Sekretariat der Schule.

Für die Jahrgänge fünf bis neun wird an der Ludwig-zu-Sayn-Wittgenstein-Schule aus diesem Grund am 25. und 26.03.2021 in gewohnter Weise entsprechend dem gültigen Stundenplan Onlineunterricht stattfinden. Unsere Abschlussklassen werden in dieser Zeit in Präsenz auf die Abschlussprüfungen vorbereitet.

Der Unterricht in der Ludwig-zu-Sayn-Wittgenstein-Schule wird in der kommenden Woche ab Montag, 26. April 2021 wieder in Präsenz erfolgen. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer werden ihre Schülerinnen und Schüler über die Details der Planungen in Klassenlehrermails unterrichten. Grundsätzlich gelten die Regelungen, nach denen vor den Osterferien unterrichtet wurde. Im Elternbrief informieren wir über die Testpflicht und alle weiteren Regelungen, die das Schulministerium nach den Osterferien veröffentlichte.
Die Regelung zum Präsenzununterricht gilt auf der Grundlage der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales veröffentlichten Liste der Kreise im Land NRW. Dort werden die Landkreise veröffentlicht, die nach der Entscheidung des Ministeriums die Regelungen der Notbremse entsprechend der Bundesgesetze umsetzen müssen.

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ab Montag, den 15.03.2021 freuen wir uns darauf, neben den Abschlussklassen auch die Jahrgänge fünf bis neun wieder in der Schule begrüßen zu dürfen.
Der Präsenzunterricht für die Klassen sieben bis neun wird im vorgegebenen "Wechselmodell" (Schulmail vom 05.03.2021) erteilt. Der Distanzunterricht wird im bewährten Format mit Wochenplänen und Onlineunterricht fortgesetzt, sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind.
Die Unterrichtsorganisation wurde bereits von den Klassenleitungen mit den Klassen besprochen, die in zwei Gruppen aufgeteilt wurden und im wöchentlichen Wechsel in die Schule kommen.
Die Berufsfelderkundungstage des achten Jahrgangs finden nach Absprache mit den beteiligten Betrieben statt, ebenso das Langzeitpraktikum "BORK" für die Abschlussklassen.

Wir bitten unsere Schülerinnen und Schüler, die bekannten Hygieneregeln unbedingt einzuhalten. Angefangen beim Händewaschen vor Unterrichtsbeginn in den vorgesehenen Bereichen, über die Regelungen zum Aufenthalt in den Pausen, bis zum Lüften und Abstand halten.
Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, beim Schulbesuch eine medizinische Maske zu tragen.
Sobald es neue Informationen zur "Verwendung von Selbsttests an Schulen" gibt, werden wir darüber informieren.

In einer Schulmail wurden die Schulen heute, am 15.03.2021, über die aktualisierten Informationen zur Verwendung von Schnelltests informiert. Die genaue Vorgehensweise an unserer Schule wird den Schülerinnen und Schülern am Mittwoch, den 17.03.2021 durch ihre Klassenleitungen bekannt gegeben. Vorab können Sie wichtige Hinweise und Erläuterungen zu den neuen Informationen hier nachlesen.

In einer Pressemitteilung informiert die Schulministerin über den Schulbetrieb nach den Osterferien:
"Ab dem kommenden Montag werden alle Schulen...zunächst für eine Woche im Distanzunterricht starten... Ausgenommen bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I...
Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben.
Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können... Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen."

Eine Notbetreuung für die Klassen fünf und sechs ist in der kommenden Woche möglich. Das Formular "Anmeldung zur Betreuung" finden Sie hier.
Diese Regelung zum Schulbetrieb gilt bis zum 23.04.2021.

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

in der Schulmail vom 11.02.2021 wurde bekanntgegeben, dass die Schulen am 22.02.2021 schrittweise wieder geöffnet werden.
Für unsere Schule wurde die Öffnung auf die Abschlussklassen, also die zehnten Klassen begrenzt. Die Jahrgänge fünf bis neun werden weiterhin im digitalen Format unterrichtet. Das Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen fünf und sechs bleibt bestehen. Den Antrag auf Aufnahme in die Betreuung finden Sie hier.

Alle Klassen werden weiterhin, wie bisher, entsprechend dem gültigen Stundenplan unterrichtet. Die Zehntklässler werden in größeren Räumen im Hauptschulgebäude untergebracht, damit auch der gleichzeitig geplante Onlineunterricht  möglichst ohne Verzögerungen planmäßig von den Lehrerinnen und Lehrern durchgeführt werden kann. Wir bitten um Verständnis, falls nicht alle Übergänge auf Anhieb reibungslos verlaufen.
Die Corona-Verhaltensregeln und die bekannten Regelungen zu Pausen, Lüften und Abstand von vor den Weihnachtsferien gelten weiterhin.
Die Anzahl der Klassenarbeiten im zweiten Halbjahr wird auf zwei reduziert, noch nicht geschriebene Klassenarbeiten aus dem ersten Halbjahr werden nicht nachgeschrieben.
Die Veranstaltungen zur Berufsorientierung (auch BORK) finden weiter statt, wenn die Betriebe zustimmen. Wir werden jedoch flexibel auf die zum Zeitpunkt der Maßnahmen gegeben Möglichkeiten reagieren müssen.
Schulfahrten finden in diesem Schuljahr nicht statt.